Ausländerausweis (TIE)

Ausländerausweis (TIE)

Der Ausländerausweis ist das einzigartige und exklusive, persönliche und nicht übertragbare Dokument. Es akkreditiert Ausländern einen legalen Aufenthalt in Spanien für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten.

Die Kinder oder vertretenen Minderjährigen, die nicht emanzipiert oder arbeitsunfähig sind, können auf der Karte erscheinen, die dem Vater, der Mutter oder dem gesetzlichen Vertreter entspricht. Möglicherweise sind sie Inhaber eines unabhängigen Dokuments.

Der Ausländer, der sich auf spanischem Gebiet aufhält, hat das Recht und die Verpflichtung, die von den zuständigen Behörden des Herkunfts- oder Herkunftslandes ausgestellten Unterlagen sowie seine Unterlagen in Spanien in Kraft zu halten. Sie dürfen nur in den Fällen und mit den Anforderungen des Organgesetzes 4/2000 vom 11. Januar und des Organgesetzes 4/2015 vom 30. März zum Schutz der Sicherheit der Bürger Ihrer Dokumentation beraubt werden.

Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Ausländerausweis hat die Anwendung des im Organgesetz 4/2000 vom 11. Januar vorgesehenen Sanktionsregimes auf die Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien und ihre soziale Integration zur Folge.

TIE

Sie können einen Personalausweis für Ausländer erhalten, wenn

N
Es wurde ein Visum oder eine Genehmigung für einen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in Spanien ausgestellt.
N
Die rechtliche Situation des Inhabers des Personalausweises oder seine Beschäftigungssituation, einschließlich der Erneuerung der Genehmigung, wurde geändert oder geändert.
N
Ihr Personalausweis wurde gestohlen, verloren, zerstört oder unbrauchbar gemacht.

Um mit der Bearbeitung des Ausländerausweises zu beginnen, muss unbedingt das Antragsformular EX-17 ausgefüllt werden. Kontaktieren Sie uns und wir werden damit beginnen, es schnell, seriös und professionell zu verwalten.

Dokumentation

N
Antragsformular in offizieller Form (EX – 17) in zweifacher Ausfertigung, ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Ausländer unterschrieben.
N
Nachweis über die Zahlung der Kartengebühr.
N
Akkreditierung der Zugehörigkeit und / oder Registrierung bei der Sozialversicherung, falls zutreffend.
N
Ein aktuelles Farbfoto auf weißem Hintergrund, Passgröße.
N
Melden Sie gegebenenfalls den Verlust oder Diebstahl oder die Vorlage der behinderten Karte.

Hinweis: Im Allgemeinen müssen Kopien der Dokumente bereitgestellt und die Originale zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags angezeigt werden.

Prozess

N

Vorheriger Termin zur Anforderung eines Ausländerausweises (Foreigner Identity Card, TIE)

Wenn dieser Dienst in Ihrer Provinz aktiviert ist: https://sede.administracionespublicas.gob.es/pagina/index/directorio/icpplus.
N

Betreff zur Einreichung des Antrags berechtigt:

Der Ausländer persönlich.
N

Ort der Präsentation:

Bei der Einwanderungsbehörde oder auf der Polizeistation der Provinz, wo die Genehmigung, die das Recht anerkennt oder berechtigt ist, in Spanien zu bleiben, bearbeitet wurde.
N

Einsendeschluss

Einen Monat nach Einreise nach Spanien oder ab dem Zeitpunkt, an dem die Genehmigung erteilt wurde oder wirksam wird, oder gegebenenfalls ab dem Zeitpunkt, an dem die Karte gestohlen, verloren, zerstört oder unbrauchbar gemacht wurde.
N

Gebühren für die Ausstellung des Personalausweises:

Die Höhe der Gebühr hängt von der Berechtigung ab, mit der der Personalausweis dokumentiert wird. Sie können sein:

  • Modell 012 „Karte, die die erste Erteilung der Genehmigung für einen vorübergehenden Aufenthalt, Aufenthalt oder Arbeitnehmer dokumentiert
  • Formular 012 „Karte, die die Erneuerung oder Verlängerung der Genehmigung des vorübergehenden Aufenthalts, der Verlängerung des Aufenthalts oder der grenzüberschreitenden Arbeitnehmer dokumentiert“.
  • Modell 012 „Karte, die die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für außergewöhnliche Umstände dokumentiert
  • Modell 012 „Karte, die die Genehmigung eines Langzeitaufenthalts oder eines Langzeitaufenthalts in der EU dokumentiert
N

Der Personalausweis hat dieselbe Gültigkeitsdauer wie die Autorisierung oder Anerkennung des Rechts, das seine Ausstellung rechtfertigt, und verliert seine Gültigkeit, wenn die Autorisierung ausgestellt wird.

N

Um den Ausländerausweis ausliefern zu können, muss der Interessent nachweisen, dass er der Empfänger des Dokuments ist und die festgesetzten Gebühren entrichtet hat.

N

Inhaber einer Aufenthalts- und Saisonarbeitsgenehmigung sind von der Verpflichtung befreit, einen Ausweis eines Ausländers zu beantragen..

Von Costa Blanca Consulting empfehlen wir, dass Sie es in den Händen von Fachleuten lassen. Kontaktieren Sie uns über unsere WhatsApp oder unser Kontaktformular und wir vereinbaren einen Termin persönlich oder per Videokonferenz.