Der Ausländerausweis ist das einzigartige und exklusive, persönliche und nicht übertragbare Dokument. Es akkreditiert Ausländern einen legalen Aufenthalt in Spanien für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten.
Die Kinder oder vertretenen Minderjährigen, die nicht emanzipiert oder arbeitsunfähig sind, können auf der Karte erscheinen, die dem Vater, der Mutter oder dem gesetzlichen Vertreter entspricht. Möglicherweise sind sie Inhaber eines unabhängigen Dokuments.
Der Ausländer, der sich auf spanischem Gebiet aufhält, hat das Recht und die Verpflichtung, die von den zuständigen Behörden des Herkunfts- oder Herkunftslandes ausgestellten Unterlagen sowie seine Unterlagen in Spanien in Kraft zu halten. Sie dürfen nur in den Fällen und mit den Anforderungen des Organgesetzes 4/2000 vom 11. Januar und des Organgesetzes 4/2015 vom 30. März zum Schutz der Sicherheit der Bürger Ihrer Dokumentation beraubt werden.
Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Ausländerausweis hat die Anwendung des im Organgesetz 4/2000 vom 11. Januar vorgesehenen Sanktionsregimes auf die Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien und ihre soziale Integration zur Folge.
Um mit der Bearbeitung des Ausländerausweises zu beginnen, muss unbedingt das Antragsformular EX-17 ausgefüllt werden. Kontaktieren Sie uns und wir werden damit beginnen, es schnell, seriös und professionell zu verwalten.
Hinweis: Im Allgemeinen müssen Kopien der Dokumente bereitgestellt und die Originale zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags angezeigt werden.
Die Höhe der Gebühr hängt von der Berechtigung ab, mit der der Personalausweis dokumentiert wird. Sie können sein:
Von Costa Blanca Consulting empfehlen wir, dass Sie es in den Händen von Fachleuten lassen. Kontaktieren Sie uns über unsere WhatsApp oder unser Kontaktformular und wir vereinbaren einen Termin persönlich oder per Videokonferenz.